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   OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07   

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OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07 (https://dejure.org/2008,9112)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.01.2008 - 7 PA 190/07 (https://dejure.org/2008,9112)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 7 PA 190/07 (https://dejure.org/2008,9112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewerberecht; Wiedergestattung; Unzuverlässigkeit bei länger zurückliegenden Straftaten; maßgeblicher Zeitpunkt für gerichtliche Überprüfung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 1 GewO; § 35 Abs. 6 GewO
    Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister bei Wiedergestattung eines Gewerbes gem. § 35 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO); Ablauf der Tilgungsfrist für eine Eintragung im Bundeszentralregister; Auswirkung eines längere Zeit zurückliegenden ...

  • Judicialis

    BZRG § 51 Abs. 1; ; BZRG § 52 Abs. 1 Nr. 4; ; GewO § 35 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundeszentralregister; Eintragungen; Maßgeblicher Zeitpunkt; Regelvermutung; Straftaten; Tilgung; Tilgungsfrist; Unzuverlässigkeit; Verurteilungen; Verwertung; Verwertungsverbot; Wiedergestattung; Zeitpunkt, maßgeblicher; Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister bei Wiedergestattung eines Gewerbes gem. § 35 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO); Ablauf der Tilgungsfrist für eine Eintragung im Bundeszentralregister; Auswirkung eines längere Zeit zurückliegenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 464
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07
    Getilgte oder zu tilgenden Verurteilungen sind - vorbehaltlich des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG - nach § 51 Abs. 1 BZRG grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 21.09.1992 - 1 B 152.92 -, GewArch 1995, 115; Beschl. v. 23.05.1995 - 1 B 78.95 -, GewArch 1995, 377).

    Die Prognose, ob und inwieweit längere Zeit zurückliegendes strafrechtliches Fehlverhalten die Annahme andauernder Unzuverlässigkeit rechtfertigt, erfordert vor diesem Hintergrund eine Gesamtwürdigung, in die namentlich Art und Umstände der Straftat und die Entwicklung der Persönlichkeit des Antragstellers einzubeziehen sind (BVerwG, Beschl. v. 23.05.1995, aaO; Beschl. v. 09.07.1993 - 1 B 105.93 -, GewArch 1993, 414; Landmann/Rohmer, aaO, Rn. 41).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92

    Gewerbeuntersagung; Verwaltungsentscheidung; Gerichtliche Verhandlung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung der Richtigkeit der behördlichen Prognoseentscheidung ist dabei - anders als grundsätzlich in Gewerbeuntersagungsverfahren (s. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, NVwZ-RR 1997, 621; grundlegend Urt. v. 2.2.1982 - 1 P 17.87 [richtig: 1 C 17.79 - d. Red.] - DVBl. 1982, 698; vgl. aber auch Nds. OVG, Urt. v. 15.9.1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185) - nicht der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, sondern der der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung (vgl. NdsOVG, Urt. v. 15.1.1998 - 7 L 781/97 - juris unter Hinweis auf VGH Kassel, Urt. v. 18.3.1985 - 8 OE 136/81 - NJW 1986, 83), so dass auch nach Erlass des Ablehnungsbescheides eingetretene oder bekannt gewordene Umstände im gerichtlichen Verfahren noch berücksichtigt werden können.
  • OVG Niedersachsen, 15.01.1998 - 7 L 781/97

    Wiedergestattung der Ausübung des Gewerbes; Voraussetzungen; Wegfall anderer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung der Richtigkeit der behördlichen Prognoseentscheidung ist dabei - anders als grundsätzlich in Gewerbeuntersagungsverfahren (s. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, NVwZ-RR 1997, 621; grundlegend Urt. v. 2.2.1982 - 1 P 17.87 [richtig: 1 C 17.79 - d. Red.] - DVBl. 1982, 698; vgl. aber auch Nds. OVG, Urt. v. 15.9.1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185) - nicht der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, sondern der der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung (vgl. NdsOVG, Urt. v. 15.1.1998 - 7 L 781/97 - juris unter Hinweis auf VGH Kassel, Urt. v. 18.3.1985 - 8 OE 136/81 - NJW 1986, 83), so dass auch nach Erlass des Ablehnungsbescheides eingetretene oder bekannt gewordene Umstände im gerichtlichen Verfahren noch berücksichtigt werden können.
  • BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 152.92

    Gewerberecht: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit augrund von Straftaten in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07
    Getilgte oder zu tilgenden Verurteilungen sind - vorbehaltlich des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG - nach § 51 Abs. 1 BZRG grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 21.09.1992 - 1 B 152.92 -, GewArch 1995, 115; Beschl. v. 23.05.1995 - 1 B 78.95 -, GewArch 1995, 377).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung, Verfahrenswiederaufnahme nach längerem Ruhen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung der Richtigkeit der behördlichen Prognoseentscheidung ist dabei - anders als grundsätzlich in Gewerbeuntersagungsverfahren (s. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, NVwZ-RR 1997, 621; grundlegend Urt. v. 2.2.1982 - 1 P 17.87 [richtig: 1 C 17.79 - d. Red.] - DVBl. 1982, 698; vgl. aber auch Nds. OVG, Urt. v. 15.9.1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185) - nicht der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, sondern der der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung (vgl. NdsOVG, Urt. v. 15.1.1998 - 7 L 781/97 - juris unter Hinweis auf VGH Kassel, Urt. v. 18.3.1985 - 8 OE 136/81 - NJW 1986, 83), so dass auch nach Erlass des Ablehnungsbescheides eingetretene oder bekannt gewordene Umstände im gerichtlichen Verfahren noch berücksichtigt werden können.
  • VGH Hessen, 18.03.1985 - 8 OE 136/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung der Richtigkeit der behördlichen Prognoseentscheidung ist dabei - anders als grundsätzlich in Gewerbeuntersagungsverfahren (s. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, NVwZ-RR 1997, 621; grundlegend Urt. v. 2.2.1982 - 1 P 17.87 [richtig: 1 C 17.79 - d. Red.] - DVBl. 1982, 698; vgl. aber auch Nds. OVG, Urt. v. 15.9.1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185) - nicht der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, sondern der der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung (vgl. NdsOVG, Urt. v. 15.1.1998 - 7 L 781/97 - juris unter Hinweis auf VGH Kassel, Urt. v. 18.3.1985 - 8 OE 136/81 - NJW 1986, 83), so dass auch nach Erlass des Ablehnungsbescheides eingetretene oder bekannt gewordene Umstände im gerichtlichen Verfahren noch berücksichtigt werden können.
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung der Richtigkeit der behördlichen Prognoseentscheidung ist dabei - anders als grundsätzlich in Gewerbeuntersagungsverfahren (s. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, NVwZ-RR 1997, 621; grundlegend Urt. v. 2.2.1982 - 1 P 17.87 [richtig: 1 C 17.79 - d. Red.] - DVBl. 1982, 698; vgl. aber auch Nds. OVG, Urt. v. 15.9.1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185) - nicht der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, sondern der der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung (vgl. NdsOVG, Urt. v. 15.1.1998 - 7 L 781/97 - juris unter Hinweis auf VGH Kassel, Urt. v. 18.3.1985 - 8 OE 136/81 - NJW 1986, 83), so dass auch nach Erlass des Ablehnungsbescheides eingetretene oder bekannt gewordene Umstände im gerichtlichen Verfahren noch berücksichtigt werden können.
  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93

    Auch lange zurückliegende Straftaten können zum Widerruf einer Bauträgererlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07
    Die Prognose, ob und inwieweit längere Zeit zurückliegendes strafrechtliches Fehlverhalten die Annahme andauernder Unzuverlässigkeit rechtfertigt, erfordert vor diesem Hintergrund eine Gesamtwürdigung, in die namentlich Art und Umstände der Straftat und die Entwicklung der Persönlichkeit des Antragstellers einzubeziehen sind (BVerwG, Beschl. v. 23.05.1995, aaO; Beschl. v. 09.07.1993 - 1 B 105.93 -, GewArch 1993, 414; Landmann/Rohmer, aaO, Rn. 41).
  • VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174

    Gewerbeuntersagung wegen begangener Straftaten

    34 Die Beantwortung der Frage, ob länger zurückliegende Straftaten einem Gewerbetreibenden im Rahmen eines Untersagungsverfahrens nach § 35 GewO noch entgegengehalten werden dürfen, hat deshalb auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller einschlägigen Umstände zu erfolgen, in die namentlich die Art und die Umstände der Delikte sowie die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen einzubeziehen sind (so mit Blickrichtung auf die gleichgelagerte Problemstellung im Rahmen des § 35 Abs. 6 GewO NdsOVG, B.v. 29.1.2008 - 7 PA 190/07 - NVwZ-RR 2008, 464; vgl. ferner zur gebotenen Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles und zur fehlenden Maßgeblichkeit fester Zeiträume BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - NVwZ-RR 1994, 19 mit Blickrichtung auf die im Rahmen der Vermutungsregelung des § 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO anzustellende Prüfung).
  • VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789

    Zuverlässigkeit eines Lotterienehmers bei länger zurückliegenden Straftaten,

    Die Regelvermutungsfristen lassen eine gewisse Tendenz erkennen, die Zuverlässigkeit nach verhältnismäßig kurzer Zeit nicht mehr allein wegen Eintragungen im Bundeszentralregister zu verneinen (so OVG Lüneburg vom 29.1.2008, Az. 7 PA 190/07 Rdnr. 3).

    Die Prognose, ob und inwieweit längere Zeit zurückliegendes strafrechtliches Fehlverhalten die Annahme andauernder Unzuverlässigkeit rechtfertigt, erfordert eine Gesamtwürdigung, in die neben dem Zeitablauf zahlreiche sonstige Umstände des Einzelfalles zu würdigen sind, namentlich Art und Umstände der Straftat und die Entwicklung der Persönlichkeit des Antragstellers (so BVerwG vom 16.6.1987, Az. 1 B 93/86 und OVG Lüneburg vom 29.1.2008, a.a.O., m. w. Hinweisen auf BVerwG, Beschluss vom 23.5.1995 - 1 B 78.95; GewArch 1995, 377).

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 PA 33/14

    Verallgemeinerung der spezialgesetzlichen Regelvermutungsfristen für einzelne

    Es besteht indes kein Anlass, diese spezialgesetzlichen Regelvermutungen in Abweichung von den im Bundeszentralregistergesetz geregelten Tilgungs- und Verwertungsfristen (§§ 45 ff., 51 BZRG) zu verallgemeinern und gleichsam in eine Zuverlässigkeitsvermutung umzukehren (Nds. OVG, Beschl. v. 29.01.2008 - 7 PA 190/07 -, juris Rn. 3).
  • VG Oldenburg, 18.11.2008 - 7 A 1324/08

    Einzelfall des Widerrufs der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde

    Zwar dürfen gemäß § 51 Abs. 1 BZRG die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden, wenn die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder zu tilgen ist (s. Nds. OVG, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 7 PA 190/07 -, zitiert nach juris).
  • VG Düsseldorf, 03.12.2015 - 6 K 9256/13

    Luftsicherheitsrecht; Zuverlässigkeit; Versorgungsunternehmen; Antrag;

    Mangels luftsicherheitsrechtlicher Vorschriften, die eine kürzere Verwertbarkeit nahe legen, vgl. die insofern abweichende Rechtslage im Gewerberecht, z. B. §§ 33c Abs. 2 Satz 2, 33d Abs. 3 Satz 2, 33i Abs. 2 Nr. 1, 34b Abs. 4 Nr. 1, 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO, kritisch dazu OVG Nds., Beschluss vom 29. Januar 2008 - 7 PA 190/07 -, NVwZ-RR 2008, 464, spricht nichts dagegen, wenn sich Luftsicherheitsbehörde und Gericht an den Wertungen des BZRG zur Verwertbarkeit orientieren und noch nicht getilgte oder tilgungsreife Verurteilungen im Regelfall in die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Betroffenen einbeziehen.
  • VG Düsseldorf, 19.10.2011 - 6 K 4473/10

    Verwertbarkeit Tilgung Strafurteil Verblassen

    Mangels luftsicherheitsrechtlicher Vorschriften, die eine kürzere Verwertbarkeit nahe legen, vgl. die insofern abweichende Rechtslage im Gewerberecht, z. B. §§ 33c Abs. 2 Satz 2, 33d Abs. 3 Satz 2, 33i Abs. 2 Nr. 1, 34b Abs. 4 Nr. 1, 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO, kritisch dazu OVG Nds., Beschluss vom 29. Januar 2008 - 7 PA 190/07 -, NVwZ-RR 2008, 464, spricht nichts dagegen, wenn sich Luftsicherheitsbehörde und Gericht an den Wertungen des BZRG zur Verwertbarkeit orientieren und noch nicht getilgte oder tilgungsreife Verurteilungen im Regelfall in die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Betroffenen einbeziehen.
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